AGB

I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Vermarktung von Zinkdruckgrußprodukten mit verschiedenartiger Veredelung aller Art im Internet.
 
II. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das durch das Unternehmen gelieferte Produkt unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler sofort nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Treten Fehler, verursacht durch das Unternehmen auf, verpflichtet sich dieses zum Ersatz oder zur Beseitigung der Fehler auf eigene Kosten. Der Auftraggeber übersendet dem Unternehmen Fotos des fehlerhaften Produkts.
Fehler, die durch mangelhafte Verarbeitung dem Auftraggeber am Produkt entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht des Unternehmens.
 
III. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Aufträge aus Gründen abzulehnen, die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. 
2. Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Ist ein Angebot durch das Unternehmen geliefert, dem nicht binnen 14 Tagen, gerechnet vom Tage des erfolgten Angebotes, widersprochen worden ist, so tritt Versäumnis ein. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftrages (insbesondere bei Produktion von unternehmensfremden Produkten) verpflichtet. Dem Unternehmen nicht eigene Produkte sind von jeglicher Rücknahme durch das Unternehmen ausgeschlossen.
3. Bei Verweigerung der Annahme oder Nichtannahme aus unbestimmten Gründen eines bereits versendeten Auftrags übernimmt der Auftraggeber jegliche Kosten der Warenrückführung.
4. Stornierungen von Aufträgen sind mit 25% des Auftragswertes durch den Auftraggeber zu vergüten.
 
IV. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeaktionen berühren das Preisgefüge bereits abgeschlossener Aufträge nicht.
 
V. Verzollung von Lieferungen
Der Auftraggeber ist für die Verzollung seiner Bestellungen selbst zuständig, sofern er PERSON mit PERSONALvertrag ist. Menschen bezahlen keine Abgaben an derartige Firma, namentlich “ZOLL”, usw.
 
VI. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande.
 
VII. Haftung
Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.
 
VIII. Haftungsausschluss
Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder mit der Website des Unternehmens verlinkter Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
 
IX. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheber- rechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
 
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das private Unternehmen agiert in voller Bewußtheit innerhalb des NATURRECHTS und der Privatsphäre auf Erden, abseitig weltlicher Fiktionen und commerzieller Gerichtbarkeiten der BAR.
 
XI. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
 
XII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung von Nachfolgeaufträgen bis zur Bezahlung zurückstellen.
 
XIII. Lieferzeiten/Sonstiges
Bei den durch den Auftragnehmer in seiner Auftragsbestätigung festgesetzten Lieferzeiten handelt es sich ausschliesslich um Richtwerte, keine festen Zusagen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, jeden Auftrag so schnell als möglich zu bearbeiten und an den Auftraggeber zu übersenden.
 

ANTIK-GROUP ist eine private Unternehmung außerhalb der Strukturen des vatikanischen Kommerz; kein Vereinsmitglied der EU oder anderer privater Organisation. Sie ist KEINE juristische Person und wurde vom Souverän SELBST, nicht bzw. mittels Fiktion und PERSONEN-Recht, geschaffen. Sie steht dem fiktionalen Recht gegenüber.

ANTIK-GROUP ist nicht: Adresse; PERSON; NAME; ansässiger Fremder; Wohnsitz; GERMANY/US; Militär; erzwungener Agent; nicht haftbar gemäß HJR 192;

ANTIK-GROUP ist: auf Erden, nicht in der Welt; erschaffen durch den einzigen Souverän, dem sie zu Eigen ist, der gleichzeitig Inhaber des Titels und Begünstigter der Geburtstreuhand, Sicherungsnehmer und Kreditor, autorisierter Repräsentant, ist, und mit privatem Standing; Kreditor der CROWN; außerhalb BAR / IBA;

Alle Interaktionen im Handelsrecht:.. auf Armeslänge (BlacksLaw 1st/ 2nd/7th); ohne Präjudiz; alle Rechte vorbehalten UCC # 1-103 und UCC # 1-308; ohne Rekurs, souverän; kein Subjekt irgendeiner wie auch immer gearteten Jurisdiktion, nicht inländisch, öffentliche Bekanntmachung über UCC-1 Financing Statement.

 

ALLE RECHTE VORBEHALTEN OHNE EINSCHRÄNKUNG

without prejudice UCC Doc #1-308 und UCC Doc # 1-103 und UCC Doc # 2000043135

 

ANTIK-GROUP wird privat betrieben von souveränen Männern und Weibern, die sich willentlich in den staatlichen Rechtskreis / Rechtsstand von vor 1914 begaben und sich von der Bundesrepublik Deutschland / NGO GERMANY als Besatzungskonstrukt rechtmäßig trennten. Wir knüpfen dort an wo wir als souveräne Rechteinhaber Rechtmäßigkeit erlangen. Wir sind eine Gebietskörperschaft mit Bodenrecht. Auf Grundlage der Charta der VEREINTEN NATIONEN gaben wir uns eine verbindliche Rechtsordnung, die der Schöpfer-Ordnung zugrunde liegt. 

Künstlich geschaffene Konstrukte im SEE- bzw. HANDELSRECHT, wie "KOMMUNEN" ("GEMEINDEN", "STÄDTE", sogenannte "ÄMTER") der BRD, sind nicht für Menschen, Tiere und Natur erschaffen, sondern gewinnorientierte Unternehmen, um Benannte zu plündern. Diese haben ihr Bodenrecht verloren und sind lediglich Firmen ohne hoheitliche Befugnisse. Ebenso distanzieren wir uns von anderen Gruppen die sich ihre eigenen sogenannten "Verfassungen" ausgedacht haben. Diese sind nicht von unserem Volk für uns legitimiert. 

 

ART 73 der Charta der UNITED NATIONS:

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheitdas Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich,
a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten;
b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;
c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
d) Aufbau- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen sowie miteinander
und gegebenenfalls mit internationalen Fachorganisationen zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel dargelegten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen;
e) dem Generalsekretär mit der durch die Rücksichtnahme auf Sicherheit und Verfassung gebotenen Einschränkung zu seiner Unterrichtung regelmäßig statistische und sonstige Informationen technischer Art über das Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungswesen in den nicht unter die Kapitel XII und XIII fallenden Hoheitsgebieten zu übermitteln, für die sie verantwortlich sind.
https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf